Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Formatierung repariert
(Vollständige aktuelle Satzung inline eingefügt statt bloß verlinkt)
K (Formatierung repariert)
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== §1 Name, Sitz ==
 
* Der Verein führt den Namen “Theater an der Universität des Saarlandes”, kurz “Thunis”. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem Zusatz “e.V.”.
* Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken.
 
Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem Zusatz “e.V.”. * Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken.
 
== §2 Schriftform ==
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* Neu aufgenommene Mitglieder sind Glitzermitglieder.
* Gründungsmitglieder treten dem Verein bei der Gründung als Vollmitglieder bei.
* Glitzermitglieder können beim Vorstand schriftlich einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass das Mitglied zuvor mindestens vier Wochen Vereinsmitglied gewesen ist. Die Zustimmung kann dann nicht verweigert werden.
 
Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass das Mitglied zuvor mindestens vier Wochen Vereinsmitglied gewesen ist. Die Zustimmung kann dann nicht verweigert werden.
 
* Jedes Vollmitglied kann durch schriftlichen Antrag an den Vorstand von der Vollmitgliedschaft zurücktreten und Glitzermitglied werden.
* Auf Beschluss des Vorstands kann einem Vollmitglied der Wechsel zur Glitzermitgliedschaft empfohlen werden. Falls das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich Einspruch erhebt, gilt der Wechsel als vollzogen.
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** Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens
** Vertretung des Vereins in Verbänden und Vereinen
* Ein Vorstandsmitglied lädt zu den Sitzungen des Vorstandes schriftlich mindestens 2 Tage vorher ein, unter Angabe der Tagesordnung. Falls eine Frist von 14 Tagen dabei nicht eingehalten wurde, kann ein einzelnes Vorstandsmitglied die Sitzung absagen. Der vollständige Vorstand kann unabhängig von vorherigen Einladungen immer Beschlüsse fassen.
* Jedes Vorstandsmitglied ist Beschlüssen des Vorstandes und Beschlüssen der Mitgliederversammlung unterworfen. Dabei haben Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine höhere Priorität.
 
Der vollständige Vorstand kann unabhängig von vorherigen Einladungen immer Beschlüsse fassen. * Jedes Vorstandsmitglied ist Beschlüssen des Vorstandes und Beschlüssen der Mitgliederversammlung unterworfen. Dabei haben Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine höhere Priorität. * Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
 
== §9 Austritt ==