Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎§13 Auflösung des Vereins: Link auf Wahlordnung
K (→‎§4 Die Organe des Vereins: Link auf Wahlordnung)
K (→‎§13 Auflösung des Vereins: Link auf Wahlordnung)
 
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== §13 Auflösung des Vereins ==
 
* Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschließen. Details regelt die [[Wahlordnung]].
* Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.