Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

K
→‎§13 Auflösung des Vereins: Link auf Wahlordnung
K (→‎§13 Auflösung des Vereins: Link auf Wahlordnung)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 25:
 
* Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
* Die Durchführung von Entscheidungen und Wahlen in den einzelnen Organen ist (sofern nicht in dieser Satzung anders bestimmt) in einer separaten, von der Mitgliederversammlung zu beschließenden [[Wahlordnung]] geregelt.
 
== §5 Mitgliedschaft ==
Zeile 111:
== §13 Auflösung des Vereins ==
 
* Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschließen. Details regelt die [[Wahlordnung]].
* Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.