Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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== §1 Name, Sitz ==
 
* Der Verein führt den Namen “Theater an der Universität des Saarlandes”, kurz “Thunis”. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem Zusatz “e.V.”.
* Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken.
 
Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem Zusatz “e.V.”. * Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken.
 
== §2 Schriftform ==
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* Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
* Die Durchführung von Entscheidungen und Wahlen in den einzelnen Organen ist (sofern nicht in dieser Satzung anders bestimmt) in einer separaten, von der Mitgliederversammlung zu beschließenden [[Wahlordnung]] geregelt.
 
== §5 Mitgliedschaft ==
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* Neu aufgenommene Mitglieder sind Glitzermitglieder.
* Gründungsmitglieder treten dem Verein bei der Gründung als Vollmitglieder bei.
* Glitzermitglieder können beim Vorstand schriftlich einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass das Mitglied zuvor mindestens vier Wochen Vereinsmitglied gewesen ist. Die Zustimmung kann dann nicht verweigert werden.
 
Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass das Mitglied zuvor mindestens vier Wochen Vereinsmitglied gewesen ist. Die Zustimmung kann dann nicht verweigert werden.
 
* Jedes Vollmitglied kann durch schriftlichen Antrag an den Vorstand von der Vollmitgliedschaft zurücktreten und Glitzermitglied werden.
* Auf Beschluss des Vorstands kann einem Vollmitglied der Wechsel zur Glitzermitgliedschaft empfohlen werden. Falls das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich Einspruch erhebt, gilt der Wechsel als vollzogen.
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** Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens
** Vertretung des Vereins in Verbänden und Vereinen
* Ein Vorstandsmitglied lädt zu den Sitzungen des Vorstandes schriftlich mindestens 2 Tage vorher ein, unter Angabe der Tagesordnung. Falls eine Frist von 14 Tagen dabei nicht eingehalten wurde, kann ein einzelnes Vorstandsmitglied die Sitzung absagen. Der vollständige Vorstand kann unabhängig von vorherigen Einladungen immer Beschlüsse fassen.
* Jedes Vorstandsmitglied ist Beschlüssen des Vorstandes und Beschlüssen der Mitgliederversammlung unterworfen. Dabei haben Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine höhere Priorität.
 
Der vollständige Vorstand kann unabhängig von vorherigen Einladungen immer Beschlüsse fassen. * Jedes Vorstandsmitglied ist Beschlüssen des Vorstandes und Beschlüssen der Mitgliederversammlung unterworfen. Dabei haben Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine höhere Priorität. * Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
 
== §9 Austritt ==
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== §11 Mitgliedsbeitrag ==
 
Glitzermitglieder, Vollmitglieder und Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag für Fördermitglieder ist in einer separaten, von der Mitgliederversammlung zu beschließenden [[Beitragsordnung]] geregelt.
 
== §12 Geschäftsjahr, Kassenprüfung ==
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== §13 Auflösung des Vereins ==
 
* Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschließen. Details regelt die [[Wahlordnung]].
* Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.