Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier kannst du die Beitragsordnung von Thunis lesen. Beachte, dass die Beitragsfreiheit von [[Glitzermitglied|Glitzer-]] und [[Vollmitglied]]ern in der [[Satzung]] verankert ist, damit die Einführung von Mitgliedsbeiträgen für normale Mitglieder besonders erschwert wird: Laut [[Wahlordnung]] ist dafür eine Zweidrittelmehrheit einer [[Mitgliederversammlung]] erforderlich. Außerdem muss eine Satzungsänderung beim Vereinsregister gemeldet werden.
Hier kannst du die Beitragsordnung von Thunis lesen. Falls das nicht funktioniert, gibt es sie auch [https://thunis-uni.de/static/beitragsordnung.pdf hier als PDF zum Download].
 
= Thunis Beitragsordnung =
Beachte, dass die Beitragsfreiheit von [[Glitzermitglied|Glitzer-]] und [[Vollmitglied]]ern in der [[Satzung]] verankert ist, damit die Einführung von Mitgliedsbeiträgen für normale Mitglieder besonders erschwert wird: Laut [[Wahlordnung]] ist dafür eine Zweidrittelmehrheit einer [[Mitgliederversammlung]] erforderlich. Außerdem muss eine Satzungsänderung beim Vereinsregister gemeldet werden.
 
== Präambel ==
<htmlfromfile>beitragsordnung</htmlfromfile>
 
In diesem Dokument wird zur erhöhten Lesbarkeit konsequent die sprachliche Grundform für geschlechtsspezifische Worte verwendet. Im Verein herrscht Gleichberechtigung aller Geschlechter. Es treffen die (meist “männlich” assoziierten) Worte immer unabhängig von jeglichem Geschlecht auf alle Personen zu.
 
== §1 Beitragshöhe ==
 
* Fördermitglieder wählen ihren Mitgliedsbeitrag selbst. Er darf jedoch akkumuliert über ein Jahr 50€ nicht unterschreiten.
* Der Beitrag ist jährlich oder häufiger auf das Vereinskonto zu überweisen.
 
== §2 Versäumnis ==
 
Bei Zahlungsversäumnis eines Fördermitglieds soll der Vereinsvorstand das Fördermitglied zunächst an die Zahlung erinnern. Bleibt dies nach angemessener Frist erfolglos, ruht die Mitgliedschaft.
 
[[Kategorie:Verein]]