Beitragsordnung

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Hier kannst du die Beitragsordnung von Thunis lesen. Beachte, dass die Beitragsfreiheit von Glitzer- und Vollmitgliedern in der Satzung verankert ist, damit die Einführung von Mitgliedsbeiträgen für normale Mitglieder besonders erschwert wird: Laut Wahlordnung ist dafür eine Zweidrittelmehrheit einer Mitgliederversammlung erforderlich. Außerdem muss eine Satzungsänderung beim Vereinsregister gemeldet werden.

Thunis Beitragsordnung

Präambel

In diesem Dokument wird zur erhöhten Lesbarkeit konsequent die sprachliche Grundform für geschlechtsspezifische Worte verwendet. Im Verein herrscht Gleichberechtigung aller Geschlechter. Es treffen die (meist “männlich” assoziierten) Worte immer unabhängig von jeglichem Geschlecht auf alle Personen zu.

§1 Beitragshöhe

  • Fördermitglieder wählen ihren Mitgliedsbeitrag selbst. Er darf jedoch akkumuliert über ein Jahr 50€ nicht unterschreiten.
  • Der Beitrag ist jährlich oder häufiger auf das Vereinskonto zu überweisen.

§2 Versäumnis

Bei Zahlungsversäumnis eines Fördermitglieds soll der Vereinsvorstand das Fördermitglied zunächst an die Zahlung erinnern. Bleibt dies nach angemessener Frist erfolglos, ruht die Mitgliedschaft.